Verwaltungsgericht Magdeburg: Einstufung der AfD als Verdachtsfall
Magdeburg. Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) begehrte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt untersagt werden sollte, sie aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen zu beobachten (Einstufung als sog. Verdachtsfall). Eine Einstufung als Verdachtsfall mit der Folge, … Weiter