Daumen hoch fĂŒr Hitler-Foto; Polizist darf DienstgeschĂ€fte vorerst nicht weiter ausĂŒben
Verwaltungsgericht Magdeburg: Der Antragsteller, ein Polizeivollzugsbeamter, wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die vorlĂ€ufige Untersagung des FĂŒhrens seiner DienstgeschĂ€fte durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens gegen einen Polizeivollzugsbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern war bei der Auswertung von Daten … Weiter