Amtsgericht Trier entschied ĂĽber „Handy-Blitzer“ — Mertens: Ein Urteil fĂĽr mehr Verkehrssicherheit
DĂĽsseldorf/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrĂĽĂźt das Verwenden sogenannter Handy-Blitzer-Aufnahmen bei der Urteilssprechung des Amtsgerichtes Trier in einem BuĂźgeldverfahren. Das Trierer Urteil entfalte eine bundesweite Bedeutung, betonte der fĂĽr Verkehrspolitik verantwortliche stellvertretende GdP-Vorsitzende Michael Mertens (Foto) am Freitag in DĂĽsseldorf. … Weiter