Heute im Bundesrat: Aufenthalts-erleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung ermöglicht. Vereinfachte Einreise Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin … Weiter