Garage fĂŒr Dienstwagen: Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur VerfĂŒgung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (NiedersĂ€chsisches Finanzgericht, Aktenzeichen … Weiter