Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen fĂŒr den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung ĂŒberlebenswichtiger, … Weiter