Prozess am Landgericht Magdeburg wegen Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes

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Prozessbeginn: Montag, 6. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

Einen 36-Jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll.

Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben.

Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst „Encrochat“ gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben.

Der Prozess hatte erstmalig am 19.10.2021, wird nun aber nach einer Unterbrechung neu gestartet, da zwischenzeitlich noch umfangreiche Beweismittel nachgereicht wurden.

Hier gilt folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden:

Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können.

Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen.

Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen.

Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme.

Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt.“