Kein gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz bei Hilfe zum Gerüstabbau auf einer Baustelle eines Familienangehörigen
Das LSG Erfurt hat entschieden, dass bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt. Der Kläger half einem engen Familienangehörigen (Bruder) beim Gerüstabbau auf dessen Wohngrundstück. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen … Weiter