Zur Stornierung einer Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie
Wenn den Reiseveranstaltenden die sekundäre Darlegungslast trifft, muss er Ausführungen machen; ansonsten können ggf. für ihn positive Umstände nicht berücksichtigt werden. Das AG München hatte den nachfolgenden Sachverhalt zu beurteilen: Der Kläger buchte für sich und zwei Familienmitglieder bei der … Weiter