Zur Stornierung einer Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie
Wenn den Reiseveranstaltenden die sekundäre Darlegungslast trifft, muss er AusfĂĽhrungen machen; ansonsten können ggf. fĂĽr ihn positive Umstände nicht berĂĽcksichtigt werden. Das AG MĂĽnchen hatte den nachfolgenden Sachverhalt zu beurteilen: Der Kläger buchte fĂĽr sich und zwei Familienmitglieder bei der … Weiter