Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Ein BeschĂ€ftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stĂŒrzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschĂŒtzt. Der KlĂ€ger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene hĂ€usliche BĂŒro. Ăblicherweise … Weiter