Kein Gewohnheitsrecht: Auch jahrzehntelange Duldung fĂŒhrt noch nicht zu einem Wegerecht
Selbst wenn ein GrundstĂŒckseigentĂŒmer ĂŒber einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg ĂŒber das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS … Weiter