GefĂ€hrliche Partydroge: Lachgas-Verbot fĂŒr MinderjĂ€hrige
Das als Partydroge kursierende Lachgas ist kĂŒnftig fĂŒr Kinder und Jugendliche tabu. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz fĂŒr MinderjĂ€hrige verbietet. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird komplett untersagt. Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist … Weiter