Oberverwaltungs-gericht des Landes Sachsen-Anhalt hält 2G-Regel im Einzelhandel und die damit verbundene Prüfpflicht der Zugangsberechtigung durch den Ladenbetreiber für verhältnismäßig
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 11. Januar 2022 den Antrag eines Betreibers von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels auf Außervollzugsetzung von § 2a der Fünfzenhten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen … Weiter