Gesundheitsminister-konferenz: Genesenennachweis soll ĂŒber QR-Code erfolgen

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Magdeburg. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Montag in einer Videoschalte fĂŒr eine verpflichtende Vorlage eines Genesenennachweises in Form eines QR-Codes ausgesprochen. Die Gesundheitsminister und -ministerinnen bitten den Bund, die rechtlichen Grundlagen dafĂŒr zu schaffen. Somit soll der Zutritt zu Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angeboten nach den Corona-Verordnungen der LĂ€nder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden, so dass der Berechtigtenstatus ĂŒber die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.

Grundlage fĂŒr den Nachweis des Genesenenstatus ist ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurĂŒckliegt. „Bislang ist das ÜberprĂŒfen eines Genesenennachweises in Form eines einfachen Ausdruckes in der Regel nicht möglich. Mit dem digital auslesbaren Nachweis wird hier eine FĂ€lschung deutlich erschwert“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).

Zudem wird der Bund gebeten, zu prĂŒfen, ob auch alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden können.

Foto (c) BD-LPSA