Sachsen-Anhalt verlängert grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen / Corona-Test an Schulen bleibt bestehen
Magdeburg. Mit der Änderung der 16. Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022 verlängert. Es gelten weiterhin Maskenpflichten in wichtigen Bereichen, wesentliche Einschränkungen werden allerdings aufgehoben. … Weiter