Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fĂĽnften Rabattarzneimittel
Nur jedes fĂĽnfte Rabattarzneimittel ist fĂĽr gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von Rabattverträgen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 … Weiter