Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fĂŒnften Rabattarzneimittel

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Nur jedes fĂŒnfte Rabattarzneimittel ist fĂŒr gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jĂ€hrlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von RabattvertrĂ€gen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 … Weiter