Abschiebung eines Irakers aus dem polizeilichen Gewahrsam
Gestern Abend wurde ein 20-jähriger Iraker, der in Sachsen-Anhalt wohnhaft war und in Niedersachsen arbeitete, aus dem polizeilichen Gewahrsam in Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben. Grundlage hierfĂĽr war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die durch das Ministerium fĂĽr Inneres und … Weiter