Abschiebung eines Irakers aus dem polizeilichen Gewahrsam

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Gestern Abend wurde ein 20-jĂ€hriger Iraker, der in Sachsen-Anhalt wohnhaft war und in Niedersachsen arbeitete, aus dem polizeilichen Gewahrsam in Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben. Grundlage hierfĂŒr war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die durch das Ministerium fĂŒr Inneres und … Weiter