Waffenrecht / Erben: Mir ist unklar, für was man überhaupt eine Schreckschusspistole benötigt
Magdeburg/ST. Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich. Jede volljährige Person kann demnach eine solche Waffe erwerben, die häufig von einer echten Schusswaffe kaum zu unterscheiden ist. SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben (Foto) unterstützt die Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Pläne von … Weiter