Gigant als Nachbar: Anwohner wollte Funkmast im Wohngebiet nicht dulden
Ein GrundstĂŒckseigentĂŒmer war nicht damit einverstanden, dass in unmittelbarer NĂ€he seines Anwesens eine Mobilfunkanlage errichtet werden sollte. Das bereits genehmigte Bauvorhaben liege in einem reinen Wohngebiet und sei den Anwohnern angesichts seiner Dimensionen (30 Meter Höhe) nicht zuzumuten. Der Betroffene … Weiter