Sachsen-Anhalt verlÀngert EindÀmmungs-verordnung bis zum 28. Januar
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die vierte Ănderungsverordnung zur 15. EindĂ€mmungsverordnung beschlossen. Diese gilt bis zu dem 28. Januar 2022. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlĂ€ngert. Geboosterte Personen sind kĂŒnftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusĂ€tzlichen Testpflicht … Weiter