Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungs-verordnung bis zum 28. Januar

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Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die vierte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt bis zu dem 28. Januar 2022. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlängert. Geboosterte Personen sind künftig bereits ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht … Weiter