Bund-LĂ€nder-Konferenz: 2G im Einzelhandel bleibt bestehen – HDE fordert rasche Anpassung der Corona-Hilfen

Veröffentlicht in: Wirtschaft | 0

Der Handelsverband Deutschland (HDE) zeigt sich enttĂ€uscht von den Ergebnissen der heutigen Corona-Konferenz des Bundeskanzlers mit den MinisterprĂ€sidentinnen und MinisterprĂ€sidenten. In der Kritik steht insbesondere, dass die 2G-Regeln fĂŒr viele EinzelhĂ€ndler weiterhin Bestand haben sollen. Deshalb fordert der HDE nun deutliche Anpassungen bei den Corona-Hilfen, um die oft existenzgefĂ€hrdenden Umsatzverluste der Unternehmen zumindest ein wenig besser abzufedern.

„Bund und LĂ€nder konnten sich nicht zu einer bundesweiten Aufhebung von 2G beim Einkaufen durchringen. Das ist ein schwerer Schlag fĂŒr die davon betroffenen Handelsunternehmen, die nach einem durch 2G völlig verkorksten WeihnachtsgeschĂ€ft endlich auf Besserung hoffen“, so HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Stefan Genth. Sicheres Einkaufen sei schon durch Maskenpflicht, Abstand und Hygienekonzepte gewĂ€hrleistet. Den Beweis dafĂŒr liefert seit Monaten der Lebensmittelhandel, der durchgĂ€ngig ohne 2G fĂŒr alle Kundinnen und Kunden offen ist, ohne dass dort nennenswerte Infektionsherde entstanden sind. „2G schreckt viele Kunden vom Einkauf ab, die Folgen im Handel und in ganzen InnenstĂ€dten sind fatal. Bund und LĂ€nder mĂŒssen sich an dieser Stelle korrigieren und sich auf zielgerichtete Maßnahmen gegen Corona konzentrieren“, so Genth weiter. Die Branche unterstĂŒtze beim Kampf gegen die Pandemie, wo sie könne. Beispielsweise mit ihrer Impfkampagne „Leben statt Lockdown“, in deren Rahmen bereits mehr als eine Viertelmillion Impfdosen in Einkaufszentren und vor SupermĂ€rkten verimpft werden konnte.

„Wenn 2G im Einzelhandel nun weitgehend erhalten bleibt, mĂŒssen Bund und LĂ€nder wenigstens die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen fĂŒr viele Handelsunternehmen besser abfedern als bisher. Die jetzt neu aufgelegte ÜberbrĂŒckungshilfe geht noch viel zu oft an der LebensrealitĂ€t vieler HĂ€ndler vorbei“, so Genth. Gut sei zwar, dass jetzt die Personalkosten fĂŒr die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berĂŒcksichtigt werden. Das Grundproblem sieht der HDE aber in einer zu hohen ZugangshĂŒrde fĂŒr die Beantragung der Hilfen. So können Gelder nur beantragt werden, wenn mindestens 30 Prozent UmsatzrĂŒckgang monatlich nachgewiesen werden.

Viele Handelsunternehmen aber kommen nach EinschĂ€tzung des Handelsverbandes schon bei weit geringeren Einbußen in existenzielle Schwierigkeiten. Deshalb fordert der HDE die Absenkung dieser ZugangshĂŒrde. Genth: „Viele HĂ€ndler haben nach den zweimaligen GeschĂ€ftsschließungen und verlorenen WeihnachtsgeschĂ€ften kein Eigenkapital mehr. Die durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Kosten mussten sie bisher zum grĂ¶ĂŸten Teil selbst tragen.“ Die Fixkostenhilfe des Bundes habe allenfalls 25 Prozent der Verluste ausgeglichen. DarĂŒber hinaus setzt sich der HDE fĂŒr eine taggenaue Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste ein. Bisher bekommt ein HĂ€ndler nur fĂŒr die Kalendermonate Hilfen, in denen er den entsprechenden Umsatzverlust fĂŒr den gesamten Monat nachweisen kann. Das ist aber oft nicht praxisgerecht. Denn die Corona-Maßnahmen beginnen und enden nicht jeweils pĂŒnktlich zum Monatsanfang oder Monatsende. Genth: „Bei den Corona-Hilfen gibt es noch viel zu tun. Der aktuelle Stand darf nicht das letzte Wort sein.“

Symbolfoto/pixabay / Text HDE