Corona keine Naturkatastrophe: Reiseversicherung haftet nicht für Ersatzflug bei coronabedingter Flugannullierung
Das AG München hat entschieden, dass eine Reiseabbruchsversicherung bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Fluges nicht für die Kosten eines Ersatzfluges haftet. Der Kläger schloss bei der Beklagten am 27.01.2020 eine Reiserücktrittsversicherung ab, die auch eine Reiseabbruchsversicherung beinhaltete. Nach den Versicherungsbedingungen … Weiter