Bundesverwaltungsgericht erklĂ€rt Vorgriffsstunde als unrechtmĂ€Ăig â GEW Sachsen-Anhalt sieht sich durch das Urteil in ihrer Auffassung bestĂ€tigt
Magdeburg. âUnsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Das Land Sachsen-Anhalt hat versucht, den ĂŒberwiegend selbstverschuldeten Mangel an den Schulen auf Kosten der LehrkrĂ€fte zu bewĂ€ltigen. Mehr Unterricht bedeutet automatisch mehr Arbeit, wenn der Arbeitgeber und Dienstherr nicht gleichzeitig andere Aufgaben streicht. … Weiter