Heute im Bundestag: Notfallplan für den Fall einer Gasmangellage
Inneres und Heimat/Antwort Berlin: (hib/AW) Im Fall einer unmittelbar drohenden Gasmangellage würde die Bundesregierung die Notfallstufe gemäß des „Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausrufen und die Bundesnetzagentur übernähme die Aufgabe des „Bundeslastverteilers“, um den lebenswichtigen Bedarf an Gas in … Weiter