Trampolin als Ausguck: Nachbar verwahrte sich gegen sportliche Aktivitäten
Es waren nicht die Geräusche, die einen GrundstĂĽckseigentĂĽmer bei der Nutzung eines Trampolins durch seine Nachbarn störten, sondern etwas anderes. Der Betroffene wollte nicht, dass die Hobbysportlerinnen und – sportler bei der Benutzung ihres Turngerätes ĂĽber den Zaun und damit … Weiter