Trampolin als Ausguck: Nachbar verwahrte sich gegen sportliche AktivitÀten
Es waren nicht die GerĂ€usche, die einen GrundstĂŒckseigentĂŒmer bei der Nutzung eines Trampolins durch seine Nachbarn störten, sondern etwas anderes. Der Betroffene wollte nicht, dass die Hobbysportlerinnen und – sportler bei der Benutzung ihres TurngerĂ€tes ĂŒber den Zaun und damit … Weiter