DB erfĂŒllt zentrale Forderung der Gewerkschaft, EVG kĂŒndigt trotzdem weiteren Warnstreik an
Thema Mindestlohn âabgerĂ€umt“ âą Gesetzlicher Mindestlohn soll mit Wirkung 1. MĂ€rz 2023 in alle Tabellen, Lohnerhöhung von 10 Prozent wirkt damit zusĂ€tzlich âą Personalvorstand Seiler: âWir sind der EVG nochmal entgegengekommen. Daraufhin Streiks anzukĂŒndigen, ist gĂ€nzlich ĂŒberzogen und völlig unverhĂ€ltnismĂ€Ăig.“ … Weiter