Wirtschaftsrat: „Bürgergeld“ ist nur noch Etikett der Hartz IV-Reform

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Wolfgang Steiger: Zurecht werden Arbeitslosengeld II-Empfängern weiterhin Eigenanstrengungen abverlangt

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt den gefundenen Kompromiss zur Hartz IV-Reform. Union und FDP haben sich in den entscheidenden Punkten durchgesetzt. Die auf Betreiben von SPD und Grünen ursprünglich vorgesehene überhöhte Anhebung des Schonvermögens, wie auch der weitgehende Verzicht auf Sanktionen hätten gegen den erforderlichen Vorrang von Eigenanstrengungen gegenüber einer Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft verstoßen.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger (Foto), erklärt: „Das ‚Bürgergeld‘ ist nur noch Etikett der Hartz IV-Reform. Der ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf der Ampelparteien war ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, demzufolge die Solidargemeinschaft nur herangezogen werden darf, wenn der Einzelne in einer Notlage sich nicht selbst helfen kann.“ Nach den Vorstellungen von SPD und Grünen sollte der fleißige Steuerzahler auch dann für das „Bürgergeld“ in Anspruch genommen werden, wenn Transferempfänger über ein bis zu sechsstelliges Vermögen verfügen oder sich völlig unkooperativ gegenüber der Arbeitsvermittlung zeigen. „Diesen krassen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip haben die bürgerlichen Parteien zurecht gestoppt“, sagt Wolfgang Steiger.

Insbesondere, dass „Bürgergeld“-Empfänger in den ersten sechs Monaten des Transferbezugs die Anweisungen des Jobcenters ohne Konsequenzen hätten ignorieren können, hatte der Wirtschaftsrat im Vorfeld kritisiert. Wolfgang Steiger: „Alle Studien belegen doch gerade, dass die Chancen zur Vermittlung in Arbeit für Menschen, die frisch in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, am besten stehen. Haben sich dagegen erst einmal ein Schlendrian in der Kooperation mit den Jobcentern wie auch die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird die Rückkehr in Beschäftigung immer schwieriger.“ Umso wichtiger ist es daher, dass im nun gefundenen Kompromiss zur Hartz IV-Reform die Sanktionsmöglichkeiten für unkooperative Transferempfänger erhalten bleiben.

Text/Wirtschaftsrat

Foto: Wolfgang Steiger © Jens Schicke