Mehr Haus als Boot

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Manchmal kann auch ein Schiff dem Baurecht unterliegen


Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ist ein Hausboot etwas anderes als ein GebĂ€ude. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese schwimmende Unterkunft in rechtlicher Hinsicht Ă€hnlich behandelt werden wie eine normale Immobilie. Das musste der Besitzer eines ĂŒberwiegend stationĂ€r genutzten Hausbootes zu seinem Leidwesen erfahren. Die Behörden verlangten von ihm eine sofortige Beseitigung des Bootes, weil dafĂŒr keine Baugenehmigung vorliege. Die Justiz stĂŒtzte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS diese Rechtsauffassung. Konkret gelte hier die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein, gegen die verstoßen worden sei und deswegen sei eine Beseitigungsanordnung berechtigt. Wenn ein Objekt – wie hier das Hausboot – ĂŒberwiegend am selben Ort genutzt werden solle, dann greife eben auch die Bauordnung.

(Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 8 B 6/21)