Verkaufsverbot fĂŒr Feuerwerkskörper gilt auch Silvester 2021
Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 dĂŒrfen wie bereits im Vorjahr bundesweit keine pyrotechnischen GegenstĂ€nde der Kategorie F2 an Privatpersonen verkauft werden. Die entsprechende Regelung der Sprengstoffverordnung ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu beanstanden. Die Antragsteller vertreiben Pyrotechnik. Sie … Weiter