Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, … Weiter