PlÀne zur Verkleinerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums: Koalition beschneidet Kontrollrechte der Opposition

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Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen kritisiert die PlĂ€ne von CDU, SPD und FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, das Parlamentarische Kontrollgremium willkĂŒrlich zu verkleinern. „Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist das Recht und die Pflicht des gesamten Parlaments. Sie stellt keinen Gnadenakt der Regierung dar. Die Opposition muss an dieser Kontrolle beteiligt werden.

CDU, SPD und FDP aber wollen ohne Sachgrund und willkĂŒrlich die Kontrollrechte der Opposition beschneiden und nur noch einen handverlesenen Vertreter der Opposition zulassen. Dass damit auch die Kontrolle selbst geschwĂ€cht wird, wird dabei billigend in Kauf genommen.

Dieses Vorgehen widerspricht grundlegenden Prinzipien aus Grundgesetz und Landesverfassung. Parlamentarische Kontrolle durch die Opposition ist kein Gnadenakt, der von der Mehrheit gewĂ€hrt wird“, sagt Sebastian Striegel (Foto), innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen.

„Der Verfassungsschutz greift stark in Grundrechte ein und ist als Geheimdienst kaum gerichtlich kontrolliert. Umso grĂ¶ĂŸer ist deshalb die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle. Diese muss wirksam bleiben.

Wir schlagen daher vor, dass zukĂŒnftig sieben Abgeordnete in das Parlamentarische Kontrollgremium gewĂ€hlt werden, wobei jede Fraktion mindestens einen Sitz erhĂ€lt. So gelingt wirkungsvolle Kontrolle und angemessene Beteiligung auch der Opposition“, so Striegel.

Foto (c) GrĂŒne Sachsen-Anhalt