Amtspflichtverletzung und Beweislast beim Schusswaffengebrauch der Polizei
Wird jemand durch einen von einem Polizeibeamten abgegebenen Schuss verletzt, so muss der Verletzte beweisen, dass die Polizei durch die Abgabe des Schusses das „Übermaßverbot“ verletzt hat, wenn die Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwangs (Einwirkung auf Personen mittels körperlicher Gewalt, … Weiter