Jens Spahn (CDU) will eine Ănderung des Grundgesetzes, um schĂ€rfere Sanktionen beim BĂŒrgergeld durchzusetzen, insbesondere bei den durch die Ewigkeitsklausel geschĂŒtzten Artikeln 1 und 20, die die MenschenwĂŒrde und den demokratischen und sozialen Bundesstaat regeln. Damit wĂŒrde die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Grenze umgangen. Janine Wissler (Foto), Vorsitzende der Partei Die Linke, kritisiert dies scharf und erklĂ€rt:
»Der VorstoĂ von Jens Spahn, das Grundgesetz zu Ă€ndern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rĂŒcksichtslose Agenda der CDU. Die Linke kĂ€mpft fĂŒr den Schutz der MenschenwĂŒrde. Mit dem Versuch, das Grundgesetz zu Ă€ndern und die Sanktionen beim BĂŒrgergeld zu verschĂ€rfen, greift Spahn gezielt Verfassungsartikel an, die bisher durch die Ewigkeitsklausel geschĂŒtzt waren.
Spahn fordert nun, die verfassungsrechtlichen Grenzen fĂŒr Sanktionen beim BĂŒrgergeld zu umgehen und die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes zu Ă€ndern. Diese Artikel garantiert das universelle Recht auf MenschenwĂŒrde und den demokratischen und sozialen Bundesstaat.
Ich warne ausdrĂŒcklich davor, den Weg der unsozialen Politik weiter zu beschreiten.
Es ist nicht nur die CDU, die BĂŒrgergeldbezieher zu SĂŒndenböcken macht. Arbeitsminister Heil (SPD) hat mit seinem VorstoĂ zu schĂ€rferen Sanktionen dieses Narrativ gestĂ€rkt und die Debatte befeuert. Als Linke wollen wir ĂŒber Sanktionen gegen reiche Steuerhinterzieher reden, statt ĂŒber BĂŒrgergeldbezieher. Das ist eine Ablenkungsdebatte auf Kosten der Menschen, die ohnehin wenig haben.«
Text/Foto: Partei die Linke am 14. Januar 2024