Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative fĂŒr Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln gestern nach knapp zehnstĂŒndiger mĂŒndlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Es … Weiter