Schöffinnen und Schöffen für Magdeburg gesucht

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Magdeburg. Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter – auch Schöffinnen bzw. Schöffen genannt – am Amtsgericht und am Landgericht Magdeburg werden derzeit die Vorschlagslisten der Landeshauptstadt aufgestellt. Interessierte Bürger*innen sind aufgerufen, sich für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen. Die Amtszeit der zurzeit bestellten Ehrenamtlichen endet zum Ende dieses Jahres, sodass nun Kandidierende für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 gesucht werden.
 
Das Schöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der deutschen Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsfindung teil. Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen obliegt grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Somit kommt die Stadtverwaltung mit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.
 
Beim Schöffenamt handelt es sich um ein Ehrenamt, das mit wenigen Ausnahmen jeder und jede Deutsche im Alter von 25 bis 69 Jahren ausüben kann. Die in Magdeburg zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichter müssen ihren Wohnsitz in der Stadt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Sie werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und erhalten ihren Verdienstausfall ersetzt. Zudem wurden Regelungen getroffen, dass sie voraussichtlich nicht mehr als zu 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden.
 
Magdeburgerinnen und Magdeburger, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, können ihre Bewerbung ab sofort beim Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg einreichen. Auch Personen, die aktuell bereits Schöff*innen sind, können sich erneut bewerben. Die Bewerbungsfrist endet zunächst am 28. Februar 2023.
 
Das Bewerbungsformular ist im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen (Bereich „Wahlen von Schöff*innen“) hinterlegt. Das Wahlamt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 6. Etage. Es ist telefonisch unter der Rufnummern 0391/ 540 2247 oder -2808, per Fax unter 0391/540 2807 und per E-Mail an wahlamt@stat.magdeburg.de zu erreichen.
 
Das Jugendamt sucht speziell nach Jugendschöffen

Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 10. Mai im Jugendamt melden. Bewerbungen werden per Post unter der Anschrift Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg sowie per Mail unter jugendamt@magdeburg.de entgegengenommen. Das Bewerbungsformular steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen ist Anke Szczekalla-Fett unter der Rufnummer 03 91/5 40 31 45.

Text: Landeshauptstadt Magdeburg

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