Bundesverwaltungsgericht erklärt Vorgriffsstunde als unrechtmäßig – GEW Sachsen-Anhalt sieht sich durch das Urteil in ihrer Auffassung bestätigt
Magdeburg. „Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Das Land Sachsen-Anhalt hat versucht, den ĂĽberwiegend selbstverschuldeten Mangel an den Schulen auf Kosten der Lehrkräfte zu bewältigen. Mehr Unterricht bedeutet automatisch mehr Arbeit, wenn der Arbeitgeber und Dienstherr nicht gleichzeitig andere Aufgaben streicht. … Weiter