Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Schulenburg: Rechtliches Fundament fĂŒr die Gefahrenabwehr

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Magdeburg. Die heute von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Änderung des Gesetzes ĂŒber die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt gestaltet die Eingriffsbefugnisse der Polizei effizienter und harmonisiert sie mit der Rechtslage anderer LĂ€nder.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Chris Schulenburg (Foto): „Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist das rechtliche Fundament, um in einem Rechtsstaat Gefahren, die sich z.B. gegen die Bevölkerung oder gegen staatliche Einrichtungen richten, abzuwehren. Wir tun alles dafĂŒr, diejenigen zu schĂŒtzen, die sich im Rahmen staatlichen Handelns selbst in Gefahr bringen mĂŒssen, um andere zu schĂŒtzen. Der Einsatz von Body-Cams hat vor allem eine prĂ€ventive Funktion. Zudem wird die nachtrĂ€gliche AufklĂ€rung erleichtert und der oder die Beamte vor ungerechtfertigten Anschuldigungen geschĂŒtzt. Ein weiteres effektives und effizientes Einsatzmittel ist die elektronische Fußfessel. Damit können wir potenzielle Terroristen rund um die Uhr ĂŒberwachen, so sparen wir personelle Ressourcen.“

Foto (c) CDU Sachsen-Anhalt