RĂŒdiger Erben: Wir haben beim Finanzausgleichsgesetz noch erheblichen Beratungsbedarf

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Magdeburg. In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat Finanzminister Michael Richter den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes eingebracht. Die SPD-Fraktion begrĂŒĂŸt die deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 248.576.500 Euro.

Erhebliche Bedenken hat die Fraktion jedoch gegen die massiven Eingriffe in den horizontalen Finanzausgleich (Verteilung innerhalb der kommunalen Gruppen kreisfreie StĂ€dte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden). Hierdurch werden strukturschwache, lĂ€ndliche RĂ€ume weiter geschwĂ€cht. Insbesondere kleine Gemeinden mĂŒssen mit einer deutlichen Schlechterstellung gegenĂŒber dem bisherigen Finanzausgleich rechnen. Am Beispiel der Stadt Oebisfelde-Weferlingen (Landkreis Börde) machte er deutlich, welche massiven Auswirkungen die Änderungen nicht nur fĂŒr die angeblichen reichen Gemeinden in Sachsen-Anhalt hĂ€tte.

RĂŒdiger Erben: „Wir haben noch erheblichen Beratungsbedarf!“ Der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer und innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion weiter: „Seriös beraten können wir diese Änderungen erst, wenn uns die notwendige Modellrechnung mit den Zahlen fĂŒr das Jahr 2024 vorliegen, welche die Verteilung nach alter und neuer Rechtslage fĂŒr jede einzelne Kommune gegenĂŒbergestellt wird. Jedes Mitglied des Landtages weiß dann, was es fĂŒr die Gemeinden in seinem Wahlkreis bedeutet, wenn die Regelungen fĂŒr den horizontalen Finanzausgleich geĂ€ndert werden.“

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt