Ladenöffnungs-zeitengesetz, Thomas: Es bleibt beim Konsens mit Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen

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Sachsen-Anhalt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas (Foto), weist die Kritik am neuen Ladenöffnungszeitengesetz als pauschal und ungerechtfertigt zurück. Das Gesetz bewege sich im bundesrechtlichen Rahmen. Auch werde der frühere gesellschaftliche Konsens mit Gewerkschaften, Kammern und Verbänden sowie den Kirchen von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen beibehalten.

Der durch die Koalition vereinbarte Corona-Ausgleich mit zwei zusätzlichen Öffnungstagen sei einmalig für die Jahre 2023 und 2024 befristet. „Ein Gesetz, das nicht rechtssicher ist, braucht keiner. Darum haben wir vereinbart, das neue Ladenöffnungszeitengesetz so rechtssicher wie in anderen Bundesländern auszugestalten. Damit wollen wir der derzeitigen Klageflut entgegentreten. Diese hat für viel Frust bei Kunden, Kommunen und den Geschäftsinhabern gesorgt“, so Thomas. Angesichts der Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie und des hohen Konkurrenzdruckes durch den Onlinehandel stehe der Einzelhandel mit dem Rücken zur Wand. Wer über die Revitalisierung von Innenstädten rede, der müsse sich auch um den Fortbestand des Einzelhandels sorgen. „Für diesen ist die jetzt angedachte Regelung ein gutes Signal“, so Thomas abschließend.

Foto (c) CDU Sachsen-Anhalt / Rayk Weber