Gesetzliche Neuregelungen im Oktober

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Ab 1. Oktober gilt deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ein Jahr nach der Bundestagswahl wurde dieses wichtige Vorhaben umgesetzt. Weitere Energiesparmaßnahmen treten in Kraft. So wird die Raumtemperatur in ArbeitsstĂ€tten auf höchstens 19 Grad abgesenkt, Hausbesitzer sollen ihre Heizungssysteme optimieren.

Arbeit

12 Euro Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze fĂŒr eine BeschĂ€ftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlÀngert

Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen fĂŒr das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlĂ€ngert. Sie gelten nun bis Ende 2022. Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Energie

Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen

Seit dem 1. September gelten Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Ab dem 1. Oktober kommen mittelfristige Maßnahmen dazu. Sie sollen die Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und FirmengebĂ€uden steigern. So sollen weniger BĂŒroflĂ€chen geheizt und GebĂ€ude, DenkmĂ€ler und WerbeflĂ€chen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.

Corona

Besonderer Schutz in KrankenhÀusern und Pflegeheimen

Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland – etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht fĂŒr KrankenhĂ€user und Pflegeeinrichtungen. Die LĂ€nder können darĂŒber hinaus weitergehende Regelungen erlassen.

Quelle/Bundesregierung

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