Gesetzliche Neuregelungen im August

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Energie

Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschÀrft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer GesetzesÀnderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

Weniger Gas fĂŒr die Stromproduktion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurĂŒckkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

Das Stromnetz zielgerichtet ausbauen

FĂŒr eine gelungene Energiewende – auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der Stromnetze nötig. DafĂŒr wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten.

Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu fĂŒllen. Mit einer Ministerverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die Vorgaben fĂŒr FĂŒllstĂ€nde der Gasspeicher erhöht.

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Verteidigung

Bundeswehr schneller ausrĂŒsten

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die EinsatzfĂ€higkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen fĂŒr die Bundeswehr – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es ermöglicht der Bundeswehr, fĂŒr einen beschrĂ€nkten Zeitraum AuftrĂ€ge einfacher und schneller zu vergeben und nachprĂŒfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Frauenrechte

Werbeverbot fĂŒr Abtreibungen aufgehoben

Durch die Aufhebung des § 219a dĂŒrfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darĂŒber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchfĂŒhren. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte fĂŒr eine Abtreibung finden können. Die GesetzesĂ€nderung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Bildung

BAföG-Reform: Freibetrag, Bedarfssatz und Wohnkostenzuschlag steigen

Die FreibetrĂ€ge werden zum 1. August 2022 um 20,75 Prozent angehoben, die BedarfssĂ€tze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

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Verkehrssicherheit

Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten fĂŒr neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 7. Juli 2024 fĂŒr alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt fĂŒr die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3, also fĂŒr Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulĂ€ssiger Gesamtmasse. So sollen hĂ€ufig tödliche AbbiegeunfĂ€lle mit FußgĂ€ngern und Radfahrern verhindert werden.

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Landwirtschaft

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften fĂŒr DĂŒngemittel

Seit dem 16. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung fĂŒr DĂŒngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt fĂŒr organische und abfallbasierte DĂŒngeprodukte und legt gemeinsame Regeln fĂŒr die Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte fĂŒr toxische Stoffe in DĂŒngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingefĂŒhrt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken fĂŒr Umwelt und Gesundheit sowie die AbhĂ€ngigkeit von Importen verringert werden.

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Verbraucherschutz

E171 – Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und NahrungsergĂ€nzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die EuropĂ€ische Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.