Finanzausgleichsgesetz, Ruland: „Das Land bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen“

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Mit dem heute von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll das geltende Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Jahre 2022 und 2023 fortgeschrieben werden. Darin ist vorgesehen, den Kommunen in den kommenden zwei Jahren jeweils 107 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben werden von 1,628 auf 1,735 Milliarden Euro erhöht.

Stefan Ruland Foto l. , Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Das Land bleibt ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir schnell und unkompliziert um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende der Diskussionen im Finanzausschuss ein Gesetzentwurf verabschiedet wird, mit dem alle Kommunen leben können.“

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer (Foto r.), ergänzt: „Für die Zukunft werden wir die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, insbesondere die Berechnung der Bedarfsmesszahl, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens prüfen. Wer gleiche Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land möchte, muss bereit sein, die Zuweisungen des Landes dementsprechend zu verteilen. Das muss das neue FAG ab dem Jahr 2024 widerspiegeln.“

Foto (c) CDU Sachsen-Anhalt