Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt gewinnt Rechtsstreit gegen den Landtag

Veröffentlicht in: Magdeburg | 0

Landtag muss Informationen zu Auslandsreisen herausgeben

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 14. Dezember 2022 nach fast zwei Stunden mĂŒndlicher Verhandlung eine Entscheidung zu einer Klage des BdSt Sachsen-Anhalt e.V. gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt getroffen.

In der Musterklage des BdSt vom November 2020 ging es um Informationen zu Auslandsreisen der AusschĂŒsse des Landtages von Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2017-2020. Der BdSt hatte sich dazu auf das Informationszugangsgesetz des Landes (IZG) gestĂŒtzt. Der Landtag hatte die begehrten Informationen zu den Ausgaben fĂŒr die einzelnen Auslandsreisen und zu den jeweiligen AblaufplĂ€nen der Reisen abgelehnt. In dem dazu im Jahr 2020 gefĂŒhrten Widerspruchsverfahren argumentierte die Landtagsverwaltung insbesondere damit, dass die begehrten Informationen einen Mandatsbezug aufweisen und die in AusĂŒbung des Mandats entstandenen Reisekosten personenbezogene Daten enthalten. Ebenso wurde die Übersendung von AblaufplĂ€nen der Reisen vom Landtag mit der BegrĂŒndung auf den Mandatsbezug abgelehnt.

Das Gericht hat bereits in der mĂŒndlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die Argumente des Landtags zur Verweigerung der Informationen gegenĂŒber dem BdSt nicht durchdringen. Ein Eingriff in das freie Mandat ist nicht ersichtlich. Das Informationsinteresse des BdSt ĂŒberwiegt gegenĂŒber den vorgebrachten schutzwĂŒrdigen Interessen des Landtags. Die Transparenz hinsichtlich vorliegender Informationen ist herzustellen.

„Das Verwaltungsgericht liegt damit voll auf der Linie etwa auch des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist geradezu im Interesse der FunktionsfĂ€higkeit des Parlaments, wenn dieses Verfassungsorgan transparent handelt. Der Landtag wird hierdurch institutionell geradezu gestĂ€rkt und nicht geschwĂ€cht.“ Dies erklĂ€rte Rechtsanwalt Dr. Michael Moeskes, der den Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. vor dem Verwaltungsgericht vertreten hatte.

Dies gilt umso mehr, da der Landtag selber in seiner am 22. Juni 2022 veröffentlichten Entscheidung (LT-Drs. 8/1338) angekĂŒndigt hat, kĂŒnftig eine grĂ¶ĂŸere Transparenz zu Auslandsreisen der AusschĂŒsse herzustellen. Ebenso wurde das Argument des Landtages zurĂŒckgewiesen, dass der BdSt sein RechtsschutzbedĂŒrfnis auf die begehrten Informationen dadurch verloren hĂ€tte, dass er im kĂŒrzlich erschienenen Schwarzbuch entsprechende Darstellungen vorgenommen hat. Im Schwarzbuchbeitrag vom 19. Oktober 2022 „Endlich mehr Transparenz bei Auslandsreisen“ (www.schwarzbuch.de) hatte der BdSt in EinzelfĂ€llen bekanntgewordenen öffentliche Informationen zu einzelnen Auslandsreisen, wie z. Bsp. nach Vietnam dargestellt. Der Landtag muss nunmehr auch die Ausgaben zu allen anderen Reisen, wie z. Bsp. nach Baschkortostan und die jeweiligen AblaufplĂ€ne offenlegen. Ebenso sind die Ausgaben, die fĂŒr die Landtagsverwaltung im Zusammenhang mit den Reisen jeweils entstanden sind, offen zu legen.

Der Vorsitzende des Landesverbandes, Ralf Seibicke, betonte die große Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg: „Das ist ein Sieg der Transparenz, die fĂŒr jedes amtliche Handeln bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln gelten muss. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg in dem von uns durchgefĂŒhrten Musterverfahren hat wesentliche Bedeutung. Selbst der Landtag mit seinen von ihm reklamierten Besonderheiten, wie z. Bsp. dem angefĂŒhrten Mandatsbezug, muss die Informationen nach dem IZG vollumfĂ€nglich bereitstellen.“

Foto/pixabay