Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas zu

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Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. MÀrz 2024 betrÀgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollstÀndig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

PrÀmien zum Inflationsausgleich steuerfrei

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprĂŒnglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

RĂŒckwirkendes Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet. Es tritt rĂŒckwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Appell an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung fĂŒr Gas, Strom und WĂ€rme fĂŒr Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es mĂŒsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

UnterstĂŒtzung fĂŒr Strom- und Gaspreisbremse

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstĂŒtzt der Bundesrat – sie mĂŒsse jetzt schnellstmöglich eingefĂŒhrt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur VerfĂŒgung stehen, mĂŒsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls fĂŒr den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporĂ€re Absenkung der Stromsteuer auf das europĂ€ische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.10.2022

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