Nicht jede Pille ist Medizin
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ĂĽbernommen werden mĂĽssen. Geklagt hatte eine 50-jährige Frau aus dem Landkreis OsnabrĂĽck, die an einer Intoleranz gegenĂĽber Histamin in … Weiter