Nicht jede Pille ist Medizin

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Geklagt hatte eine 50-jährige Frau aus dem Landkreis Osnabrück, die an einer Intoleranz gegenüber Histamin in … Weiter